Datenschutz und Datensicherheit –
Die richtige Verarbeitung und Sicherung von Daten
Kennen Sie alle gesetzlichen Anforderungen, die Sie im Bereich Datenschutz erfüllen müssen? Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten, der vom Ausbildungsstand und von seiner Tätigkeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Wie stellen Sie sicher, dass die minimal geforderten Datenschutzdokumente stets auf neuestem Stand und griffbereit sind?
Unternehmen ab 9 Mitarbeitern (sowie ab 1 Mitarbeiter, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden), sind verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) schriftlich zu bestellen (§4 Bundesdatenschutzgesetz). Dieser DSB muss die entsprechende Fachkunde und Zuverlässigkeit zur Erfüllung dieser Aufgaben besitzen. Als DSB darf weder der Geschäftsführer noch der hauseigene IT-Administrator bestellt werden, da eine Selbstkontrolle nicht zulässig ist.
Datensicherung? Was muss ich beachten?
Datenschutz und Datensicherung vom Profi
„Wir betreiben für unser Unternehmen eine Internetseite. Die Rechtslage ist für uns als Laien sehr undurchsichtig und ändert sich ständig. Ist der Datenschutz wirklich so wichtig und worauf müssen wir achten?“
Wir bieten Ihnen:
- Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
- Feststellung des Status quo des derzeitigen Datenschutzes
- Ausführlicher Statusbericht inkl. Maßnahmenkatalog, um Datenschutzkonformität herzustellen
- Professionelle Umsetzung der festgelegten Maßnahmen und regelmäßige Betreuung in Datenschutzfragen
- Bis zu 50 % Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle möglich!